
ist die in verschiedenen Fassungen in das Kastilische übertragene (lat.) Lex (F.) Visigothorum, welche auch nach der Zerstörung des Westgotenreiches in Spanien durch die Araber für die unterworfenen Westgoten (Mozaraber) gilt. Der F. J. ist auch das von der königlichen Rechtsprechung des vereinigten Königreiches von Leon und Navarra in Leon - ...
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